MSMRatgeber

Methylsulfonylmethan sachlich erklärt

Vitamin C in MSM-Rezepturen: der eine erlaubte Satz

Wenn ein MSM-Produkt mit einem gesundheitlichen Nutzen wirbt, steht dahinter fast immer Vitamin C. Der Grund ist einfach: Es ist die einzige Zutat in solchen Rezepturen, für die ein zugelassener Wortlaut existiert, und dieser Wortlaut gilt allein für sie.

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Warum Vitamin C in diesen Produkten auftaucht

Ein Anbieter, der ein reines MSM-Produkt verkauft, darf über dessen Nutzen nichts sagen. Ergänzt er die Rezeptur um eine Zutat mit zugelassener Angabe, verändert sich die Ausgangslage: Nun existiert ein Satz, der auf der Packung stehen darf. Vitamin C ist dafür naheliegend, weil es preiswert ist, sich technisch problemlos verarbeiten lässt und über eine Angabe verfügt, die thematisch in die Nähe von Gelenkprodukten rückt. Aus dieser Konstellation erklärt sich, warum Vitamin C in so vielen dieser Rezepturen steht. Der Aufwand dafür ist gering: Wenige Milligramm eines preiswerten Rohstoffs genügen, um die Schwelle für die Verwendung des Claims zu überschreiten.

Das ist nicht per se ein Kritikpunkt. Vitamin C ist ein essenzieller Nährstoff, und eine Kombination kann sinnvoll sein. Problematisch wird es erst durch die Platzierung: Wenn der Satz zu Vitamin C so gesetzt wird, dass er wie eine Aussage über das Gesamtprodukt oder über MSM aussieht, entsteht ein Eindruck, den das Recht gerade verhindern will. Prüfen Sie deshalb bei jedem Claim, auf welche Zutat er sich bezieht. Die Fußnote oder der Sternchenverweis verrät das in der Regel. Achten Sie auch auf die Größenverhältnisse: Ein fett gesetzter Claim neben einer klein gedruckten Zutatenangabe erzeugt eine Rangfolge, die der Rezeptur nicht entspricht.

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Der zugelassene Wortlaut und seine Bedingungen

Für Vitamin C ist in der EU unter anderem folgende Angabe zugelassen: Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knorpel bei. Dieser Satz darf verwendet werden, sinngemäße Umformulierungen sind zulässig, solange die Bedeutung für die Verbraucherin und den Verbraucher dieselbe bleibt. Voraussetzung ist, dass das Produkt eine signifikante Menge Vitamin C enthält. Als signifikant gelten grundsätzlich fünfzehn Prozent des Nährstoffbezugswerts je Tagesportion; für Vitamin C liegt dieser Bezugswert bei 80 Milligramm. Zulässig ist die Verwendung zudem nur, wenn die vorgeschriebenen Begleithinweise zu einer abwechslungsreichen Ernährung und einer gesunden Lebensweise auf der Packung stehen.

Rechnerisch bedeutet das eine Untergrenze von zwölf Milligramm Vitamin C je Tagesportion. Praktisch enthalten die meisten Produkte deutlich mehr, häufig zwischen 40 und 200 Milligramm. Auf dem Etikett muss die Menge zusammen mit dem Prozentanteil des Nährstoffbezugswerts stehen, also etwa 80 mg, das entspricht 100 Prozent. Fehlt diese Prozentangabe, ist die Kennzeichnung unvollständig. Fehlt umgekehrt der Claim, obwohl Vitamin C enthalten ist, ist das kein Mangel; ein Hersteller darf zulässige Angaben verwenden, muss es aber nicht. Rechnen Sie bei Bedarf selbst nach: Der Prozentwert ergibt sich aus der Menge je Tagesportion geteilt durch achtzig Milligramm.

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Was aus dem Claim gerade nicht folgt

Die Angabe gehört Vitamin C und nicht dem Produkt. Sie überträgt sich nicht auf Methylsulfonylmethan, auf Glucosamin oder auf eine Rezeptur als Ganzes. Ebenso wenig sagt sie, dass sich ein Zustand verbessert. Der Wortlaut spricht von einer normalen Funktion, und das ist die Sprache der Erhaltung: Ein normaler Vorgang läuft normal ab, wenn der Nährstoff verfügbar ist. Eine Aussage über Beschwerden, über Schmerzen, über Beweglichkeit oder über den Verlauf einer Erkrankung ist damit nicht getroffen und wäre auch nicht zulässig. Aus demselben Grund darf ein solcher Satz nicht mit Bildern oder Überschriften kombiniert werden, die ihn in eine Aussage über Beschwerden verwandeln.

Hinzu kommt eine schlichte Frage der Versorgung. In Deutschland ist die Zufuhr von Vitamin C in der Bevölkerung im Mittel ausreichend; die Referenzwerte der Fachgesellschaften liegen bei etwa 95 Milligramm für Frauen und 110 Milligramm für Männer pro Tag, erreichbar über Obst und Gemüse. Ein Claim auf der Packung sagt nichts darüber, ob eine zusätzliche Zufuhr in Ihrem Fall etwas ändert. Wer eine Unterversorgung vermutet, klärt das ärztlich ab, statt sie über ein Kombinationsprodukt zu behandeln. Für Rauchende nennen die Fachgesellschaften höhere Referenzwerte; auch das ist ein Thema für die Beratung und nicht für ein Kombinationsprodukt aus dem Regal.

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Vitamin C im Produkt praktisch prüfen

Sehen Sie in der Nährwerttabelle nach vier Dingen: der Menge je Tagesportion in Milligramm, dem Prozentwert des Nährstoffbezugswerts, der verwendeten Verbindung und der Stelle, an der ein Claim steht. Als Verbindungen sind Ascorbinsäure sowie Salze wie Natrium- oder Calciumascorbat üblich; gepufferte Formen werden als magenfreundlicher beworben, was für empfindliche Personen relevant sein kann. Ein Produkt mit 1000 Milligramm Vitamin C je Portion ist kein besseres Produkt, sondern nur ein höher dosiertes. Sehen Sie außerdem nach, ob sich die Menge auf die Tagesportion oder auf eine Kapsel bezieht, denn bei zwei Kapseln täglich unterscheiden sich beide Werte um den Faktor zwei. Das ist die häufigste Fehlerquelle beim Vergleich.

Sehr hohe Mengen sind nicht automatisch harmlos. Überschüssiges Vitamin C wird zwar größtenteils ausgeschieden, doch im Grammbereich sind Magen-Darm-Beschwerden beschrieben, und für Personen mit Neigung zu bestimmten Nierensteinen oder mit Eisenspeicherkrankheit gelten besondere Überlegungen. Wenn Sie mehrere Präparate nehmen, addieren Sie die Vitamin-C-Mengen einmal zusammen; Multivitamine, Brausetabletten und Kombiprodukte summieren sich schnell. Bei Vorerkrankungen und bei Dauermedikation ist die ärztliche Rücksprache der richtige Weg. Die Zufuhr über Lebensmittel zählt ebenfalls mit, wird beim Rechnen aber fast immer vergessen. Eine Paprika, eine Orange und ein Glas Saft liefern zusammen bereits mehr als den Referenzwert eines Tages.