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Der rechtliche Rahmen der Health-Claims-Verordnung
Seit 2006 regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 europaweit, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel gemacht werden dürfen. Der Grundsatz ist streng: Erlaubt ist nur, was in der EU-Liste zugelassener Angaben ausdrücklich steht. Alles andere gilt als unzulässig, unabhängig davon, ob es plausibel klingt oder ob jemand eine Studie dazu kennt. Für Methylsulfonylmethan enthält diese Liste keinen Eintrag. Damit darf zu MSM keine Aussage über Gelenke, Knorpel, Beweglichkeit, Muskulatur, Haut, Haare, Entzündungsgeschehen oder Schmerzempfinden getroffen werden, auch nicht in abgeschwächter oder bildhafter Form. Diese Systematik gilt europaweit einheitlich und unabhängig davon, ob ein Produkt in der Apotheke, im Reformhaus oder in einem Onlineshop angeboten wird.
Die Regel greift nicht nur bei ganzen Sätzen. Auch Produktnamen, Kategoriebezeichnungen im Shop, Bildmotive mit markierten Körperstellen und Kundenzitate können als gesundheitsbezogene Angabe gewertet werden, wenn sie beim Publikum denselben Eindruck erzeugen. Ebenso wenig darf ein Nahrungsergänzungsmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben bekommen; das folgt aus der Lebensmittelinformationsverordnung und gilt für Lebensmittel ausnahmslos. Wer diesen Rahmen kennt, liest Werbetexte anders: Nicht jede fehlende Aussage ist Zurückhaltung des Anbieters, oft ist sie schlicht Pflicht. In der Aufsichtspraxis zählt der Gesamteindruck einer Werbung und nicht der einzelne Satz; es genügt deshalb nicht, kritische Wörter durch harmlosere zu ersetzen.
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Was über den Stoff im Körper beschrieben ist
Beschreiben und belegen sind zweierlei. Beschrieben ist, dass oral aufgenommenes Methylsulfonylmethan im Magen-Darm-Trakt gut aufgenommen wird, sich im Körperwasser verteilt und überwiegend unverändert über den Urin ausgeschieden wird; für die Halbwertszeit werden in der Literatur Größenordnungen von etwa einem halben Tag genannt. Beschrieben ist außerdem, dass der Schwefelanteil des Moleküls rund ein Drittel der Masse ausmacht. Das sind Angaben zur Kinetik und zur Chemie. Sie sagen, wohin der Stoff geht, nicht, was er dort für Ihre Gesundheit tut. Auch die gern zitierte Beobachtung, dass sich der Stoff nach der Einnahme im Blut nachweisen lässt, betrifft die Verteilung und nicht den Nutzen.
Genau an dieser Stelle entsteht der häufigste Denkfehler in Produkttexten. Aus der Feststellung, dass eine Substanz aufgenommen wird und Schwefel enthält, wird ein Nutzen abgeleitet, der nirgends geprüft wurde. Für eine zugelassene Angabe verlangt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mehr: eine eindeutige Charakterisierung des Stoffes, eine klar definierte körperliche Funktion und Humanstudien, die einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang zeigen. Diese Kette ist bei MSM nicht geschlossen. Deshalb steht im Register kein Eintrag, und deshalb bleibt jede Wirkbehauptung im Verkaufstext eine Behauptung. Ein Antrag scheitert dabei selten an bösem Willen, sondern daran, dass die eingereichten Arbeiten die verlangte Beweisführung nicht liefern können.
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Wo die Evidenz endet
Vorhanden sind einzelne klinische Untersuchungen, meist mit zwanzig bis gut hundert Teilnehmenden, Laufzeiten von wenigen Wochen bis etwa drei Monaten und Fragebögen als Messinstrument. Nicht vorhanden sind große, unabhängig wiederholte Studien, Langzeitdaten über Jahre, verlässliche Angaben zu geeigneten Mengen und Untersuchungen, die eine körperliche Veränderung objektiv messen statt sie erfragen. Ebenfalls nicht vorhanden sind Daten für Schwangere, Stillende und Kinder. Diese Lücken sind kein Nebenaspekt, sie sind der Grund, weshalb sich aus dem Gesamtbild keine allgemeingültige Aussage formen lässt. Es fehlen ebenso Vergleiche mit Maßnahmen, die bei Gelenkbeschwerden gut untersucht sind, etwa Bewegungstherapie, Gewichtsentlastung oder gezieltes Krafttraining.
Daraus folgt nicht, dass der Stoff nutzlos wäre; es folgt, dass niemand seriös das Gegenteil behaupten kann. Wissenschaftlich ist das eine unbeantwortete Frage, kein bestätigtes Ergebnis in die eine oder andere Richtung. Für Ihre Entscheidung heißt das: Sie kaufen ein Lebensmittel mit einer bekannten Zusammensetzung und einem unklaren Nutzen. Wer damit umgehen kann, trifft eine informierte Entscheidung. Wer eine Besserung bestehender Beschwerden erwartet, sollte zuerst klären lassen, woher diese Beschwerden kommen, und nicht ein Nahrungsergänzungsmittel an die Stelle dieser Abklärung setzen. Die Unterscheidung zwischen widerlegt und ungeprüft geht in Diskussionen fast immer verloren, obwohl sie den entscheidenden Unterschied ausmacht.
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Formulierungen, an denen Sie Wirkversprechen erkennen
Achten Sie auf Verben, die eine Veränderung im Körper unterstellen: unterstützt, fördert, lindert, regeneriert, versorgt, aktiviert, baut auf. Achten Sie ebenso auf Andeutungen, die formal offenlassen, wer handelt: für bewegliche Gelenke, für straffe Haut, bei sportlicher Belastung, wenn es zwickt. Ein weiteres Muster sind Verweise ohne Beleg, etwa Formulierungen wie in Studien beschrieben oder traditionell verwendet, ohne dass eine Quelle genannt wird. Auch der Hinweis auf angebliche Erfahrungen aus anderen Ländern ersetzt keinen zugelassenen Claim und ist rechtlich ohne Bedeutung. Ein einfacher Test hilft weiter: Streichen Sie jeden Satz, der ohne Quelle eine Veränderung im Körper behauptet, und lesen Sie, was danach übrig bleibt.
Ein zweites Erkennungszeichen ist die Verschiebung der Aussage auf eine andere Zutat. Enthält ein Produkt neben MSM auch Vitamin C, darf mit dem zugelassenen Wortlaut zu Vitamin C geworben werden, nicht aber mit einer Wirkung des Gesamtprodukts. Wird der Claim so platziert, dass er optisch zum MSM-Anteil gehört, ist das irreführend, selbst wenn jeder einzelne Satz für sich zulässig wäre. Prüfen Sie deshalb immer, auf welche Zutat sich eine Angabe bezieht und ob diese Zutat in einer Menge enthalten ist, die den Claim überhaupt trägt. Häufig steht die Zuordnung eines Claims nur in einer Fußnote, klein gesetzt unter der Nährwerttabelle und weit entfernt von der Aussage selbst.